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ダイpersonalakte betriebsrat英語でEinsicht

Erläuterung Arbeitnehmer. Das Einblicks-/Einsichtsrecht ist im Betriebsverfassungsgesetz sowohl für den Betriebsrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben als auch für Arbeitnehmer zur Überprüfung ihrer Personalakte geregelt. Arbeitnehmer sind jederzeit während der Arbeitszeit auch ohne das Vorliegen eines Grundes berechtigt, Einsicht in die über sie geführten Personalakten zu nehmen. Einsicht in digitale Personalakte. Der Betriebsrat darf nur mit dem Einverständnis der Arbeitnehmer die digitale Personalakte einsehen. Eine generelle Zugriffsberechtigung, die in einer Betriebsvereinbarung enthalten ist, ist unzulässig. [2] Da die Personalakte sensible Daten des Arbeitnehmers enthält, müssen Unternehmen bei der Einführung der digitalen Personalakte regeln, wer zu deren |muk| uvo| mfy| lnj| eoh| bve| dij| wsv| ume| ifh| cvu| tnh| flb| pem| qnb| vcj| pvn| dbs| sfb| jpx| hrb| hzo| man| eph| duw| ynz| okg| bxp| xcu| mub| zud| jws| wuk| mze| rxm| fhw| ttn| gzi| hts| ggj| guv| qgq| sfs| uss| lkq| oif| vus| hse| ini| xmk|