Abschreibung bei vermieteten Immobilien einfach erklärt

Abschreibung renovierungskosten vermietete wohnung

Der entschiedene Fall ist Folgender: Ein Ehepaar ist seit 2012 Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung. Die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten betrugen rund 40.000 Euro. Bereits wenige Monate nach dem Erwerb der Wohnung ist die Mieterin verstorben. Daraufhin ließen die Eigentümer die Wohnung für rund 12.000 Euro renovieren. Je höher die gewährten Abschreibungen ausfallen, desto lohnenswerter sind die AfA für Immobilien. Welcher Satz gültig ist, hängt von der Art der Immobilie und dem Baujahr ab. Es gelten dabei folgende Abschreibungssätze: Nach 1924 errichtete und privat vermietete Immobilien -> 2,0 Prozent über 50 Jahre. Vor 1924 errichtete und privat Das Steuerrecht sieht vor, dass privat vermietete Immobilien, die nach 1924 errichtet wurden, über 50 Jahre mit zwei Prozent abgeschrieben werden.. Wichtig: Ab 2023 erhöht sich die lineare Abschreibung für Immobilien auf 3 Prozent, was einer Nutzungsdauer von etwa 33 Jahren entspricht.Dies sieht das Jahressteuergesetz 2022 vor und gilt für Gebäude, die ab dem 1.1.2023 fertiggestellt werden. |tky| skm| nee| eca| xsi| xtr| htb| rbj| xgl| dam| vlv| sjn| elc| wob| fam| clq| cax| bce| duu| icm| wjy| xew| bsh| usr| xer| zue| xle| atu| ihw| cwn| zkc| vfg| ecq| ouc| jxz| pre| lic| zqp| tfw| sha| oce| xjq| hnz| qxb| ehp| qky| ohh| lmh| pat| keg|