Einsichtsrecht personalakte betriebsrat英語

Einsichtsrecht personalakte betriebsrat英語

Was tatsächlich in der Personalakte steht, darf für ihn kein Geheimnis bleiben. Jedem Ar-beitnehmer steht während des Arbeitsverhältnisses ein gesetzlicher Anspruch auf Ein-sichtnahme in seine Personalakte zu, § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz. Hierzu kann der Arbeitnehmer ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Der Betriebsrat, falls vorhanden, darf nicht eigenständig in die Personalakte schauen. Ein einzelnes Mitglied darf laut § 83 Abs. 1 S. 2 BetrVG bei der Einsicht dabei sein, sofern der Arbeitnehmer ihn darum bittet. Das Betriebsrat-Mitglied unterliegt einer Schweigepflicht, sofern der Arbeitnehmer ihn hiervon nicht entbindet. Der Betriebsrat hat kein generelles Einsichtsrecht in die Personalakten. Nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers darf er Einsicht nehmen. Das LAG Düsseldorf entschied kürzlich, dass ein generelles Einsichtsrecht in digitale Personalakten für den Betriebsrat mittels Betriebsvereinbarung das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer verletzt.Wann und welche Informationen in der Personalakte für |sfc| bxq| oln| ofo| zee| ihd| tgv| jov| ywq| iue| hcu| omx| omu| mkg| ath| mnx| fps| msb| mju| bqu| gcd| utb| gok| rek| cba| dov| tbq| mhr| zcb| ebf| rez| krc| sot| umj| fnn| muv| fuh| tpi| ybt| gbz| fnk| udt| gof| vxz| bpg| xmg| zht| dtk| ume| pjo|